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Arbeitsgrundlage
Die Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller (ArGe PERSER)
  • vertritt das Mehrheitsinteresse ihrer Mitglieder
    bei der Ausgestaltung von Anforderungen an die Personalabrechnung
    durch kostenlose Unterstützung der dafür zuständigen Stellen;
    Ziel sind einfach anwendbare und leicht nachvollziehbare Personalabrechnungen

  • fördert den Austausch unter den Mitgliedern und
    bietet eine Plattform für Gemeinschaftsprojekte;
    Ziel ist die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen unter Wahrung des Wettbewerbs

Mitglied können Firmen sein, die Software-Ersteller eines Personalabrechnungssystems oder eines Zahlstellenabrechnungssystems sind, das in Deutschland zur Anwendung kommt. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung jederzeit begründet oder beendet.

Jedes Mitglied benennt bis zu drei Mitarbeiter zur Vertretung in der ArGe PERSER. Ein benannter Vertreter muss hauptberuflich bei dem Mitglied im Interessensbereich der Personalabrechnung tätig sein. Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied - unabhängig von der Anzahl seiner Vertreter - eine Stimme. Abstimmungen gelten, wenn mehr als 50 % der registrierten Mitglieder teilnehmen. Es gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die Mitgliederversammlung beschließt die Arbeitsgrundlage, wählt die Sprecher, beschließt den Arbeitsrahmen und zu dessen Themen.

Die ArGe-Vertreter wählen aus ihrem Kreis ein Sprecherteam mit 3 - 5 Sprechern, die die Arbeit koordinieren und die ArGe nach außen vertreten.

Sprecherwahlen finden alle zwei Jahre statt. Die Sprecher müssen unterschiedlichen Mitgliedern angehören, auch wenn sich aus der Wahl anderes ergäbe.

Scheiden Sprecher innerhalb einer Wahlperiode aus, rücken (unter vorstehender Einschränkung) die Vertreter in der Reihenfolge der vorangegangenen Wahl für den Rest der Wahlperiode nach.

Die Mitarbeit in der ArGe erfolgt unentgeltlich. Von Sprechern veranlasste Kosten/Auslagen werden im Umlageverfahren erstattet. Die Mitglieder leisten darauf einen monatlichen Abschlag von Euro 10,00, der jährlich im Voraus bezahlt wird. Die Abrechnung erfolgt bis spätestens zum 15. März des Folgejahres - der Saldo wird mit dem Abschlag für das neue Jahr verrechnet.

Das Sprecherteam kann durch mehrheitlichen Beschluss ein Mitglied, das mit der Zahlung seiner Kostenbeteiligung mehr als 6 Monate in Verzug ist, ausschließen.

Rodgau, den 18. Nov. 2003
Hannover, den 18. März 2010
Hannover, den 18. März 2014